Welche Brandschutzklappen bzw. Brandrauchsteuerklappen kann man derzeit in Österreich einbauen:
Brandschutzklappen
Derzeit Brandschutzklappen K 90 oder EI 90 gemäß ÖNORM H6025. Diese Klappen müssen ÜA - registriert – gekennzeichnet sein.
Begründung: Die ÖNORM H 6025 ist in der Baustoffliste ÖA angeführt. Da die Baustoffliste ÖA eine vom Österreichischen Institut für Bautechnik erlassene Verordnung der Bundesländer ist, können K 90-Brandschutzklappen, die ein ÜA-Zeichen aufweisen, bis zum Ablauf der Koexistenzperiode für die EN 15650, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden muss, in Österreich eingebaut werden. Dies auch dann, wenn die H 6025 als ÖNORM bereits zurückgezogen wurde.
E90 BSK sind nur mit einem Brandschutzkonzept und mit Zustimmung der Behörde zulässig.
Stand Februar 2011
Brandrauchsteuerklappen
Derzeit grundsätzlich Brandwiderstandsklasse K 90 gemäß ÖNORM H 6029 Begründung: Für Brandrauchsteuerklappen gibt es derzeit nur eine europäische Klassifikationsnorm (EN 13501-4).
Auf europäischer Ebene wird derzeit an einer Produktnorm (pr EN 12101-8) und Prüfnorm (pr EN 1366-10) gearbeitet.
Stand Februar 2011
Hier als PDF nachlesen.
zurück zur Startseite
|